MOFA
Einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor – auch ohne Tretkurbeln -, wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn nicht mehr als 25 km/h beträgt. Besondere Sitze für die Mitnahme von Kindern unter 7 Jahren dürfen angebracht werden.
Mindestalter: 15 Jahre
Theoretische Ausbildung: 6 x 90 Minuten
Praktische Ausbildung: Bei Einzelausbildung mindestens 90 Minuten
KRAFTRÄDER
ABLAUF DER AUSBILDUNG
Wie läuft die Ausbildung für das Motorradfahren? Was muss ich für den Motorradführerschein beachten?
Grundlagen und alles was später in der Praxis benötigt wird, vermitteln dir Hornis Fahrlehrer im Theorieunterricht. Die ersten Praxiserfahrungen Spiegel einstellen, welche Hebel und Pedale sind zum Schalten, wie gebe ich bei einem Motorrad Gas und wie wird die Bremse benutzt. Endlich das erste Mal Motorrad fahren. In den ersten Fahrstunden wird die sichere Fahrzeugbeherrschung bei geringer Geschwindigkeit geübt. Keine Angst, die ersten Stunden werden immer auf einem Übungsplatz oder in einem verkehrsarmen Gebiet durchgeführt.
GRUNDAUFGABEN
GRUNDAUFGABEN
Dann wird es Zeit, erste richtige Motorraderfahrungen zu sammeln. Kurvenlage und richtiges Schalten gehen in Herz und Nieren über.
SONDERFAHRTEN
SONDERFAHRTEN
Sobald die Fahrfitness entsprechend ist, wird es Zeit, den letzten Schritt vor der Prüfung zu nehmen. Auch beim Motorradführerschein werden Überland-, Autobahn- und Beleuchtungsfahrten durch Horni´s Fahrlehrer geschult.
AM
Zweirädrige Kleinkrafträder sowie dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit:
maximal 45 km/h bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit maximal 50 cm³ Hubraum bei Verbrennungsmotoren oder Fremdzündungsmotoren
maximal 4 kW Nenndauerleistung bei Elektromotoren
maximal 4 kW Nutzleistung bei anderen Verbrennungsmotoren der drei- oder vierrädrigen Fahrzeuge
maximal 350 kg Leermasse (ohne Batterien) bei vierrädrigen Fahrzeugen
Mindestalter: 15 Jahre
Theoretische Ausbildung: ohne Vorbesitz: 12 x 90 Minuten Grundstoff und 2 x 90 Minuten klassenspezifischer Unterricht – mit Vorbesitz: 6 x 90 Minuten Grundstoff und 2 x 90 Minuten klassenspezifischer Unterricht
Praktische Ausbildung: Grundausbildung ohne Sonderfahrten
A1
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³ und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zur Leermasse 0,1 kW/kg nicht übersteigt und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von bis zu 15 kW.
Mindestalter: 16 Jahre
Eingeschlossene Klasse: AM
Theoretische Ausbildung: ohne Vorbesitz: 12 x 90 Minuten Grundstoff und 4 x 90 Minuten klassenspezifischer Unterricht – mit Vorbesitz: 6 x 90 Minuten Grundstoff und 4 x 90 Minuten klassenspezifischer Unterricht
Praktische Ausbildung: Vorgeschriebene Sonderfahrten: Mindestens: 5 x 45 Minuten Überland, 4 x 45 Minuten Autobahn und 3 x 45 Minuten Beleuchtung
A2
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zur Leermasse 0,2 kW/kg nicht übersteigt.
Mindestalter: 18 Jahre
Eingeschlossene Klassen: A1 und AM
Übergangsrecht: Fahrerlaubnisse der Klasse A beschränkt, die vor dem 19.01.2013 erteilt
wurden, gelten nach zwei Jahren automatisch als Klasse A (unbeschränkt).
Theoretische Ausbildung: ohne Vorbesitz: 12 x 90 Minuten Grundstoff und 4 x 90 Minuten klassenspezifischer Unterricht – mit Vorbesitz: 6 x 90 Minuten Grundstoff und 4 x 90 Minuten klassenspezifischer Unterricht
Praktische Ausbildung: Vorgeschriebene Sonderfahrten: Mindestens: 5 x 45 Minuten Überland, 4 x 45 Minuten Autobahn und 3 x 45 Minuten Beleuchtung – bei Vorbesitz von A1: mindestens 3 x 45 Minuten Überland, 2 x 45 Minuten Autobahn und 1 x 45 Minuten Beleuchtung
Achtung! Kein Pflichtunterricht und keine Theorieprüfung bei Vorbesitz der Klasse A1 von mindestens 2 Jahren.
A
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder mit einer durch die Bauart bedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h sowie dreirädrige
Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW
Mindestalter: 24 Jahre (für Direkteinstieg), 20 Jahre (bei mind. 2 Jahren Vorbesitz der Klasse A2),21 Jahre für dreirädrige Kraftfahrzeuge der Klasse A
Eingeschlossene Klassen: A2, A1 und AM
Theoretische Ausbildung: ohne Vorbesitz: 12 x 90 Minuten Grundstoff und 4 x 90 Minuten klassenspezifischer Unterricht – mit Vorbesitz: 6 x 90 Minuten Grundstoff und 4 x 90 Minuten klassenspezifischer Unterricht
Praktische Ausbildung: Vorgeschriebene Sonderfahrten ohne Vorbesitz: Mindestens: 5 x 45 Minuten Überland, 4 x 45 Minuten Autobahn und 3 x 45 Minuten Beleuchtung – bei Vorbesitz von A1 oder A2: Mindestens: 3 x 45 Minuten Überland, 2 x 45 Minuten Autobahn und 1 x 45 Minuten Beleuchtung
Achtung! Kein Pflichtunterricht und keine Theorieprüfung bei Vorbesitz der Klasse A2 von mindestens 2 Jahren.
Wichtig!
Bei Prüfungen in den Klassen A, A2, A1 und AM wird jetzt eine komplette geeignete Motorradschutzkleidung verbindlich vorgeschrieben. Diese besteht aus einem passenden Motorradhelm, Motorradhandschuhen, einer eng anliegenden Motorradjacke, einem Rückenprotektor (falls nicht in die Motorradjacke integriert), einer Motorradhose und Motorradstiefeln mit ausreichendem Knöchelschutz.
PERSONENKRAFTWAGEN
B
Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A mit einer
zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3 500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3 500 kg nicht übersteigt).
Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre für Teilnehmer am “Begleiteten Fahren mit 17″)
Eingeschlossene Klassen: AM und L
Theoretische Ausbildung: ohne Vorbesitz: 12 x 90 Minuten Grundstoff und 2 x 90 Minuten klassenspezifischer Unterricht – mit Vorbesitz: 6 x 90 Minuten Grundstoff und 2 x 90 Minuten klassenspezifischer Unterricht.
Praktische Ausbildung:
Vorgeschriebene Sonderfahrten: Mindestens: 5 x 45 Minuten.Überland, 4 x 45 Minuten Autobahn und 3 x 45 Minuten Beleuchtung.
Ergänzende Informationen zur Klasse B mit Schlüsselzahl B197
In der theoretischen Ausbildung und Prüfung bestehen keine Unterschiede. Die Grundausbildung findet zu einem Großteil auf einem Automatikfahrzeug statt. Die besonderen Ausbildungsfahrten können zum Teil auf einem Automatikfahrzeug und zum Teil auch auf einem Schaltfahrzeug stattfinden. Die Prüfungsvorbereitung und die Feststellung der Prüfungsreife findet auf einem Automatikfahrzeug statt. Es ist eine Testfahrt von mind. 15 Minuten Dauer vorgeschrieben. Die Testfahrt muss vor der fahrpraktischen Prüfung erfolgreich absolviert sein. Sie darf erst durchgeführt werden, wenn mind. 10 Übungsstunden auf einem Schaltfahrzeug absolviert wurden. In dieser Testfahrt wird durch den Fahrlehrer festgestellt, dass der Fahrschüler das Schaltfahrzeug sicher, verantwortungsvoll und umweltbewusst bedienen kann. Bei erfolgreich absolvierter Testfahrt wird dem Fahrschüler darüber eine Bescheinigung ausgehändigt. Die Prüfungsfahrt findet auf einem Automatikfahrzeug statt.
Weiterführende Informationen:
Die dreistellige Schlüsselzahl hat lediglich nationale Bedeutung und dokumentiert, dass die praktische Fahrerlaubnisprüfung auf einem Automatikfahrzeug abgelegt wurde. Sie hat keine einschränkende Wirkung und ist somit im Ausland ohne Bedeutung. Nach bestandener Prüfung dürfen mit beiden Führerscheinen dieselben Fahrzeuge gefahren werden. Wenn später eine weitere Fahrerlaubnisklasse erworben wird, kann es zu Nachteilen kommen.
B96
Fahrzeugkombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse des Anhängers von mehr als 750 kg und einer zulässiger Gesamtmasse der Fahrzeugkombination von mehr als 3.500 kg und nicht mehr als 4.250 kg.
Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre für Teilnehmer am „Begleiteten Fahren mit 17“) Vorbesitz Führerscheinklasse B notwendig
Eingeschlossene Klassen: keine
Ausbildung:
Theorie: 2,5 Stunden á 60 Minuten
Praxis: 3,5 Stunden á 60 Minuten
Schulung im öffentlichen Verkehrsraum: 1 Stunde á 60 Minuten
BE
Fahrzeugkombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse über 750 kg und maximal 3 500 kg.
Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre für Teilnehmer am “Begleiteten Fahren mit 17″),
Vorbesitz: Führerscheinklasse B notwendig.
Eingeschlossene Klassen: keine
Keine theoretische Ausbildung
Vorgeschriebene Sonderfahrten: Mindestens: 3 x 45 Minuten Überland, 1 x 45 Minuten Autobahn und 1 x 45 Minuten Beleuchtung.
B196
Die Fahrerlaubnis der Klasse B kann mit der Schlüsselzahl 196 erteilt werden für Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³, einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt.
Mindestalter: 25 Jahre
Vorbesitz: Klasse B seit mindestens 5 Jahren
Theorie: Mindestens 4 Unterrichtseinheiten von jeweils 90 Minuten
Praxis: Mindestens 5 Unterrichtseinheiten von jeweils 90 Minuten.
Nur in Deutschland gültig. Kein Stufenaufstieg möglich.
KRAFTWAGEN
C1
Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A, mit einer
zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3 500 kg, aber nicht mehr als 7500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind. Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg sind erlaubt.
Mindestalter: 18 Jahre
Vorbesitz: Führerscheinklasse B notwendig.
Eingeschlossene Klassen: L, M, S
C1E
Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse C1 und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 12.000 kg nicht übersteigt.
Mindestalter: 18 Jahre, Vorbesitz Führerscheinklasse nach C1 notwendig
Eingeschlossene Klassen: BE. D1E sofern der Inhaber zum Führen von Fahrzeugen der Klasse D1 berechtigt ist.
C
Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A, mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3 500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind. Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg sind erlaubt.
Mindestalter: 21 Jahre.
Vorbesitz Führerscheinklasse B notwendig.
Eingeschlossene Klassen: C1
CE
Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse C und Anhängern mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen.
Mindestalter: 21 Jahre
Vorbesitz Führerscheinklasse C notwendig
Eingeschlossene Klassen: BE, C1E und T sowie D1E, sofern der Inhaber zum Führen von Fahrzeugen der Klasse D1 berechtigt ist und DE, sofern er zum Führen von Fahrzeugen der Klasse D berechtigt ist.
L
Zugmaschinen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit bis max. 40 km/h, sofern sie nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden. Mit Anhängern bis zu einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von max. 25 km/h. Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und sonstige Flurförderzeuge mit einer bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeit bis max. 25 km/h, auch mit Anhänger.
Mindestalter: 16
Eingeschlossene Klassen: Keine
Theoretische Ausbildung: ohne Vorbesitz: 12 x 90 Minuten Grundstoff und 2 x 90 Minuten klassenspezifischer Unterricht – bei Vorbesitz einer anderen Klasse: 6 x 90 Minuten Grundstoff und 2 x 90 Minuten klassenspezifischer Unterricht.
Keine praktische Ausbildung vorgeschrieben.
T
Zugmaschinen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h. Selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Futtermischwagen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h, auch mit Anhänger. Bedingung: Beide Fahrzeugarten müssen nach ihrer Bauart für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sein und für solche Zwecke eingesetzt werden.
Mindestalter: 16 für bbH 40 km/h, 18 für bbH 60 km/h.
Eingeschlossene Klassen: L
DAS BERUFSKRAFTFAHRER-QUALIFIKATIONS-GESETZ
Das Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) bringt einige Neuerungen mit sich, wenn du beruflich Lkw fahren möchtest. Dies betrifft im Übrigen auch schon die Klasse C1 und C1E! Wer LKW fahren will, trägt eine noch größere Verantwortung mit sich, als beim PKW.
Für den Erwerb der Grundqualifikation sind drei Möglichkeiten vorgesehen.
Berufsausbildung: Abschluss einer Ausbildung in den Berufen „Berufskraftfahrer/in“, „Fachkraft im Fahrbetrieb“ oder einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf mit vergleichbaren Fertigkeiten und Kenntnissen. Grundqualifikation: Hier besteht keine Ausbildungspflicht, du musst jedoch zwei umfangreiche Prüfungen absolvieren (Theorie 240 Minuten, Praxis 210 Minuten).
Beschleunigte Grundqualifikation: Hier handelt es sich um eine umfangreiche Ausbildung mit 140 Stunden à 60 Minuten und einer knappen theoretischen Prüfung (90 Minuten). Für die Prüfungen zuständig sind die Industrie- und Handelskammern (IHK).
Weiterbildungen im Rahmen des BKrFQG:
Künftig musst du als gewerblich eingesetzter Fahrer alle 5 Jahre eine Weiterbildung besuchen. Der Umfang dieser Weiterbildung beträgt 35 Stunden à 60 Minuten innerhalb von 5 Jahren. Die Weiterbildung ist im Abstand von 5 Jahren zu wiederholen.
Nachweis: Als Nachweis für eine gültige Grundqualifikation und Weiterbildung werden im Führerschein im Feld 12 die Schlüsselzahl 95 und das Ablaufdatum eingetragen (z.B. 95,03.08.2017).