Fahrerlaubnis der Klasse B mit der Schlüsselzahl 196

Die Fahrerlaubnis der Klasse B kann mit der Schlüsselzahl 196 erteilt werden für Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³, einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt.

Mindestalter: 25 Jahre

Vorbesitz: Klasse B seit mindestens 5 Jahren

Voraussetzung für die Erteilung der Fahrerlaubnis mit der Schlüsselzahl 196 ist die erfolgreiche Teilnahme an einer Fahrerschulung von mindestens neun Unterrichtseinheiten von jeweils 90 Minuten.

Theorie

Die theoretische Schulung beträgt mindestens vier Unterrichtseinheiten zu jeweils 90 Minuten und entspricht dem klassenspezifischen Zusatzstoff für die Motorradklassen.

Praxis

Die praktische Schulung beträgt mindestens fünf Unterrichtseinheiten zu jeweils 90 Minuten. Vorgesehen sind neben den Grundfahraufgaben auch Autobahn- und Überlandfahrten.

Für die erfolgreiche Teilnahme an der Fahrerschulung hat der Teilnehmer während der fahrpraktischen Übungen seine Fähigkeit und Verhaltensweisen zum Führen von Krafträdern der Klasse A1 unter Beweis zu stellen. Nach Abschluss der Fahrerschulung erhält der Teilnehmer eine Bescheinigung über die erfolgreiche

Teilnahme zur Vorlage bei der Fahrerlaubnisbehörde.

Wichtig!

Mit dem Eintrag dieser Schlüsselzahl wird jedoch keine Fahrerlaubnis der Klasse A1 erworben. Ein Stufenaufstieg ist dementsprechend nicht möglich.

Diese Berechtigung gilt für Deutschland und nicht im Ausland.

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