Fahrerlaubnis der Klasse B mit der Schlüsselzahl 196
Die Fahrerlaubnis der Klasse B kann mit der Schlüsselzahl 196 erteilt werden für Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³, einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt.
Mindestalter: 25 Jahre
Vorbesitz: Klasse B seit mindestens 5 Jahren
Voraussetzung für die Erteilung der Fahrerlaubnis mit der Schlüsselzahl 196 ist die erfolgreiche Teilnahme an einer Fahrerschulung von mindestens neun Unterrichtseinheiten von jeweils 90 Minuten.
Theorie
Die theoretische Schulung beträgt mindestens vier Unterrichtseinheiten zu jeweils 90 Minuten und entspricht dem klassenspezifischen Zusatzstoff für die Motorradklassen.
Praxis
Die praktische Schulung beträgt mindestens fünf Unterrichtseinheiten zu jeweils 90 Minuten. Vorgesehen sind neben den Grundfahraufgaben auch Autobahn- und Überlandfahrten.
Für die erfolgreiche Teilnahme an der Fahrerschulung hat der Teilnehmer während der fahrpraktischen Übungen seine Fähigkeit und Verhaltensweisen zum Führen von Krafträdern der Klasse A1 unter Beweis zu stellen. Nach Abschluss der Fahrerschulung erhält der Teilnehmer eine Bescheinigung über die erfolgreiche
Teilnahme zur Vorlage bei der Fahrerlaubnisbehörde.
Wichtig!
Mit dem Eintrag dieser Schlüsselzahl wird jedoch keine Fahrerlaubnis der Klasse A1 erworben. Ein Stufenaufstieg ist dementsprechend nicht möglich.
Diese Berechtigung gilt für Deutschland und nicht im Ausland.
6 Kommentare. Hinterlasse eine Antwort
Fahrerlaubnis der Klasse B mit der Schlüsselzahl 196!
Hallo, gibt es auch schon einen Aufschluss über den Kostenrahmen?
Gruß Kappey
Hi Lars,
wir melden uns per E-Mail.
Hallo ich würde mich ebenfalls über eine Kostenaufstellung freuen und wie die Terminvergabe bei ihnen aussieht.
Hi Marco, kommt per E-Mail 🙂 Liebe Grüße.
Hallo, mit was für Kosten muss man rechnen? Fahre aktuell eine MP3 500!
Mfg Torsten
Hi Torsten,
wie melden uns via E-Mail bei Dir.
Liebe Grüße.