Neue Niedersächsische Corona-Verordnung

UPDATE FÜR PRAKTISCHEN FAHRUNTERRICHT VOM 12.05.21

​Der praktische Fahrunterricht ist mit medizinischer Maske unter folgenden Voraussetzungen erlaubt:

  1. Unter Vorlage einer Bestätigung über eine maximal 24 Stunden zurückliegende Testung mit negativem Testergebnis.
  2. Unter Vorlage eines Nachweises über zwei mit negativem Ergebnis durchgeführte Selbsttests pro Woche. Dazu kann dieses Formular verwendet werden.
  3. Unter Vorlage eines Genesungsnachweises.
  4. Unter Vorlage eines Nachweises über einen vollständigen Impfschutz. Seit der letzten Einzelimpfung müssen mindestens 14 Tage vergangen sein.

Der theoretische Unterricht findet weiterhin nur Online statt.

Bleibt gesund!

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