Neue Niedersächsische Corona-Verordnung
UPDATE FÜR PRAKTISCHEN FAHRUNTERRICHT VOM 12.05.21
Der praktische Fahrunterricht ist mit medizinischer Maske unter folgenden Voraussetzungen erlaubt:
- Unter Vorlage einer Bestätigung über eine maximal 24 Stunden zurückliegende Testung mit negativem Testergebnis.
- Unter Vorlage eines Nachweises über zwei mit negativem Ergebnis durchgeführte Selbsttests pro Woche. Dazu kann dieses Formular verwendet werden.
- Unter Vorlage eines Genesungsnachweises.
- Unter Vorlage eines Nachweises über einen vollständigen Impfschutz. Seit der letzten Einzelimpfung müssen mindestens 14 Tage vergangen sein.
Der theoretische Unterricht findet weiterhin nur Online statt.
Bleibt gesund!